5. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin, v.d. ihre Anwältin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland - dem Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland - dem Grundbuchamt Bern-Mittelland - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern Ziff. 2 und 3 des Dispositivs sind zu publizieren (ohne Rechtsmittelbelehrung): - im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) - im Amtsblatt des Kantons Bern