Beides sei hier spätestens Anfangs Mai 2017 der Fall gewesen. Die alte Verbindlichkeit sei zufolge der Begründung einer neuen Verbindlichkeit erloschen (pag. 141 oben). - Aus dem E-Mailverkehr gehe das Einverständnis der C.________ AG hervor, dass D.________ als neue Gläubigerin dem Nachlassvertrag zustimme. Es sei vereinbart worden, dass die Nebenrechte bereits vor der vollständigen Bezahlung übergingen (pag. 141 unten). Aus diesen Gründen sei D.________ zur Abgabe der Zustimmungserklärung befugt gewesen, womit das nötige Quorum erreicht sei.