_, wie z.B. eine Zession der Forderung, seien nicht erstellt. - Ohnehin habe die getroffene Abmachung eine verpönte Ungleichbehandlung der Gläubiger zur Folge, da die C.________ AG rund 60% ihrer Forderung erhalte. 7.3 Im Ergebnis erachtete das Regionalgericht das Quorum von Art. 305 SchKG als nicht erreicht, weshalb es den Nachlassvertrag verwarf.