3 7.2 Der von der Sachwalterin vertretenen Ansicht, wonach eine Dritte (D.________, Schwiegertochter der Schuldnerin) in die Forderung der C.________ AG subrogiert sei und für diese dem Nachlassvertrag habe zustimmen dürfen, könne nicht gefolgt werden: - Die Subrogation nach Art. 110 des Obligationenrechts (OR; SR 220) setze voraus, dass der Gläubiger vollständig befriedigt und ihm mitgeteilt werde, dass ein Gläubigerwechsel beabsichtigt sei. - Laut Sachwalterin habe sich D.________ bereit erklärt, der C.__