7. Die Vorinstanz erwog Folgendes: 7.1 Der Gesamtbetrag der nicht privilegierten Forderungen betrage CHF 56‘209.95. Dieser Betrag verteile sich auf neun Gläubiger (darunter die C.________ AG), wovon lediglich vier (44.44%), vertretend eine Forderungssumme von CHF 7‘064.15 (12.57%), dem Nachlassvertrag zugestimmt hätten. Eine Zustimmungserklärung der C.________ AG (Forderung: CHF 41‘266.30) liege nicht vor, weshalb diese zu den ablehnenden Gläubigern gezählt worden sei.