5. 5.1 Angefochten ist ein Entscheid des Nachlassgerichts, worin der Nachlassvertrag verworfen und der Konkurs eröffnet wurde. Hiergegen steht die Beschwerde offen (Art. 307 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG; SR 281.1]; Art. 309 Bst. b Ziff. 7 sowie Art. 319 Bst. a der Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]).