2. Am 9. Mai 2017 stellte das Regionalgericht fest, dass das nötige Quorum für das Zustandekommen des vorgeschlagenen Nachlassvertrages nicht erreicht worden sei. Entsprechend lehnte das Regionalgericht die Bestätigung des Nachlassvertrages ab und eröffnete den Konkurs (Verfahren CIV 17 1363 pag. 93 ff.). 3. Mit Beschwerde vom 19. Mai 2017 beantragt die Beschwerdeführerin den Zivilkammern des Obergerichts des Kantons Bern, was folgt (pag. 129 ff.): 1. Die im Entscheid des Nachlassgerichts vom 9. Mai 2017 verfügte Konkurseröffnung sei aufzuheben.