4 Nun sind fehlerhafte Verfügungen grundsätzlich genauso rechtswirksam wie fehlerfreie Verfügungen. Soll die Rechtswirksamkeit beseitigt werden, so ist gegen die Verfügung fristgerecht Beschwerde zu führen. Unterbleibt die Anfechtung, werden auch fehlerhafte Verfügungen formell rechtskräftig. Bewirkt die Fehlerhaftigkeit einer Verfügung indes deren Nichtigkeit, so entfaltet sie zu keinem Zeitpunkt Rechtswirkungen.