3 7. Das Spital macht eine direkte Forderung gegenüber einer Krankenversicherung aufgrund der Behandlung einer von dieser versicherten Patientin geltend. Es ist nicht ersichtlich, auf welche anderen Rechtsgrundlagen als das Krankenversicherungsrecht sie ein solches direktes Forderungsrecht stützen könnte. Im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) und im Falle von Zusatzversicherungen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR.221.229.1) einschlägig.