2. Mit Entscheid vom 26. April 2017 erteilte der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts Bern-Mittelland der Gesuchstellerin die definitive Rechtsöffnung für Fr. 1'820.10 nebst Zins zu 5% seit 21. September 2016 (Ziff. 1), wies das Gesuch soweit weitergehend ab (ebenfalls Ziff. 1) und verlegte die Kosten (Ziff. 2 und 3).