Definitive Rechtsöffnung für Hospitalisationskosten: Krankenversicherungsrecht: Reichweite und Grenzen der Befugnis, aus dem Behandlungsverhältnis hervorgehende umstrittene Ansprüche hoheitlich durch Verfügung festzustellen. Verfügungsbefugnis eines privatrechtlich organisierten Spitals verneint, welches eine direkte Forderung gegenüber einer Krankenversicherung aufgrund der Behandlung einer von dieser versicherten Patientin geltend machte. Erwägungen: