16. Gestützt auf diesen Vertrag erstellte die Beschwerdegegnerin als Generalunternehmerin auf dem Grundstück [Ort] Gbbl. Nr. ______ ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus für den Beschwerdeführer und seine Ehefrau. Am 28. Oktober 2016 fand die Schlüsselübergabe statt. Gleichentags bezogen die Eheleute das Haus.