15. Die Parteien schlossen am 6. April 2016 zusammen mit der Ehefrau des Beschwerdeführers einen (beurkundeten) Kauf-Werkvertrag über das Grundstück [Ort] Gbbl. Nr. ______ (Haus Nr. ______) ab. Die Beschwerdegegnerin verpflichtete sich im Wesentlichen zur Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses auf dem besagten Grundstück. Als Gegenleistung vereinbarten die Parteien einen Kauf- Werkpreis von total CHF 700‘000.00.