Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 31. März 2017 (CIV 17 251) Regeste: Abnahme eines Werks; ein Einfamilienhaus gilt – auch ohne Vollendungsanzeige – als abgenommen, wenn es vom Besteller bezogen wird; allfällige Werkmängel stehen der Übergabe nicht im Weg (E. 25); Fälligkeit des Werklohns (E. 26). Erwägungen: I.