10. Das Regionalgericht kam zum Schluss, dass mit den vollstreckbaren Entscheiden des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 5. August 2016 sowie des Obergerichts des Kantons Bern vom 11. Januar 2017 hinreichende Arrestgründe vorlägen, um für die in diesen Entscheiden dem Beschwerdeführer auferlegten Gerichts- und