7. Mit Eingabe vom 8. Februar 2017 beantragte der Beschwerdeführer dem Regionalgericht sinngemäss, der Arrest sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verurteilen, dem Beschwerdeführer die ihm aus dem Arrest erwachsenen Kosten zu ersetzen (pag. 1 ff.). 8. Am 20. Februar 2017 bezahlte der Beschwerdeführer die Hauptforderung von CHF 61‘611.35 beim Betreibungsamt.