6. Mit Arrestbefehl vom 18. Januar 2017 (CIV 17 306) hiess das Regionalgericht Bern-Mittelland das gleichentags eingereichte Arrestgesuch der Beschwerdegegnerin teilweise gut und wies das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, an, für die Arrestforderung von CHF 61‘611.35, bestehend aus den zugesprochenen Parteientschädigungen von CHF 49‘675.20 und CHF 6‘936.15 sowie den Schlichtungs- und Gerichtskosten von CHF 5‘000.00, nebst Zins zu 5 % seit 5. August 2016 auf CHF 54‘675.20 sowie Zins zu 5 % seit 11. Januar 2017 auf CHF 6‘936.15 diverse Vermögensgegenstände zu verarrestieren.