A.________ hat C.________ CHF 4‘000.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen. C.________ sind aus der Gerichtskasse CHF 11‘700.00 zurückzuerstatten. 3. Es wird festgestellt, dass die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 1‘000.00 von C.________ bezahlt wurden. A.________ hat ihr diesen Betrag zu erstatten. 4. A.________ hat C.________ eine Parteientschädigung von CHF 49’675.20 (inkl. MWST) zu bezahlen. 5. [Eröffnungsformel]