1. Zwischen C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) als Klägerin und A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) als Beklagtem war seit August 2013 ein Verfahren vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland betreffend Durchsetzung der Auskunftspflicht und Gewinnbeteiligung in einer erbrechtlichen Streitigkeit hängig. Mit Zwischenentscheid vom 7. Juli 2014 wurden die Auskunftspflicht des Beschwerdeführers bejaht und die Kosten des Zwischenentscheids zur Hauptsache geschlagen. Der Zwischenentscheid erwuchs in Rechtskraft. Am 14. Juni 2016 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich betreffend das Forderungsbegehren.