4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Anwalt - der Beschwerdegegnerin, vertreten durch ihren Anwalt Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 2. November 2017 Im Namen der 1. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Pfister Hadorn Die Gerichtsschreiberin: Eichenberger