7 Sachverhalts gerügt werden (Art. 80 Bst. a VRPG). Die Kognition des Verwaltungsgerichts beschränkt sich nicht auf eine blosse Willkürprüfung. Eine unabhängige Überprüfung durch das Verwaltungsgericht ist damit auch in Bezug auf den Sachverhalt garantiert. V. (...) 8 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.