5 fechtungsverfahren als Korrektiv vorgesehen ist. Dadurch steht die zuständige Behörde in der (gerichtlich durchsetzbaren) Pflicht, den Prozessstoff und ihre Entscheidmotive in Form einer Verfügung für den geschädigten Bürger transparent zu machen. 21.4 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Beschwerdegegnerin sei gegenüber der Haftpflichtversicherung weisungsgebunden. Er verweist auf die Befangenheit wegen Vorliegens eines persönlichen Interesses sowie auf andere Gründe.