Im Kanton Bern gilt in Staatshaftungsfällen bei fehlerhafter Behandlung in einem öffentlichen Spital das Anfechtungsstreitverfahren (CHRISTOPH AUER, Die Umsetzung des Bundesgerichtsgesetzes in die bernische Verwaltungsrechtspflege, ZBJV 145/2009 S. 225, 260). Die Befürchtung, dass die als verantwortlich ins Recht gefasste Behörde eher dazu neigen könnte, gestellte Ansprüche ohne eingehende Prüfung der sich stellenden Sachverhalts- und Rechtsfragen einfach abzuwehren, ist nicht gänzlich von der Hand zu weisen (Entscheid Kantonsgericht Basel-Landschaft vom 7. September 2016 Nr. 820 15 278 E. 4.5).