Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 15. Februar 2016 (Verfahren Nr. 100.2015.296U) Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Beschwerdeführer leidet an einem chronischen (lumbalen) Schmerzsyndrom. Von der Beschwerdegegnerin (öffentliches Spital) liess er sich einen Rückenmarkstimulator implantieren. Die nur teilweise funktionstüchtige Elektrode musste in der Folge operativ wieder entfernt werden. Gestützt darauf machte der Beschwerdeführer Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend und stellte ein Ablehnungsbegehren.