6. Der hinterlegte Betrag von CHF 4‘268.20 ist der Beschwerdegegnerin im Umfang von CHF 3‘518.20 aus der Gerichtskasse zu überweisen. Damit ist die Parteientschädigung gemäss Ziffer 5 hiervor getilgt. 7. Das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, wird angewiesen, den vom Regionalgericht Emmental Oberaargau weitergeleiteten Kostenvorschuss von CHF 2‘000.00 nach Abzug der beim Konkursamt entstandenen Kosten an den Beschwerdeführer zu überweisen.