10 23. Der Beschwerdeführer hat beim Obergericht des Kantons Bern für die Forderung inklusive Zinsen und Kosten den Betrag von CHF 4‘268.20 hinterlegt. Der hinterlegte Betrag ist im Umfang von CHF 3‘518.20 (Forderung inklusive Zinsen und Kosten von CHF 4‘068.70 abzüglich Kosten Beschwerdeverfahren von CHF 750.00 zuzüglich oberinstanzliche Parteientschädigung von CHF 199.50) an die Beschwerdegegnerin zu überweisen.