Seine Ausführungen, wonach es sich dabei um ca. 1‘000 E.________ handeln soll, welche einen durchschnittlichen Verkaufspreis von CHF 350.00 aufwiesen, erscheinen glaubhaft. Dasselbe gilt für den behaupteten Warenbestand an D.________ (1‘680 Packungen zum Verkaufspreis von je CHF 20.00).