16. 16.1 Weiter ist zu prüfen, ob der Beschwerdeführer seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft gemacht hat. 16.2 Der Schuldnerinformation des Betreibungsamts per 16. März 2017 (BB 2a) ist zu entnehmen, dass gegen den Beschwerdeführer im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 16. März 2017 72 Betreibungen im Betrag von CHF 72‘241.65 eingetragen sind. Davon wurden 23 Betreibungen beim Betreibungsamt bezahlt und 28 Betreibungen zurückgezogen. Die Restschuld beträgt CHF 11‘791.10. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er die restlichen Betreibungen bis Ende Jahr begleichen werde.