SR 832.10]) unbenutzt abgelaufen ist und mit Sicherheit vor dem 26. Oktober 2015 geendet hat. Die Einsprachefrist konnte frühestens am Freitag, 25. September 2015, ablaufen. Demnach stand die Frist während des Verwaltungsverfahrens, d.h. mindestens vom 3. August bis 25. September 2015 still, womit die 15-monatige Frist bis zum 25. Dezember 2016 verlängert wurde. Damit ist das am 25. November 2016 gestellte Konkursbegehren innert der um die Dauer des Verwaltungsverfahrens verlängerten 15-monatigen Frist erfolgt.