Das Konkursbegehren datiert vom 25. November 2016 (pag. 1, Eingang am 28. November 2016). 12.4 Das Konkursbegehren wurde fast 16 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls gestellt. Es ist fraglich, ob die Verwirkungsfrist durch das Verwaltungsverfahren, mit welchem ein Rechtsvorschlag beseitigt wird, unterbrochen wird, denn Art. 166 Abs. 2 SchKG erwähnt nur das gerichtliche Verfahren, nicht aber das Verwaltungsverfahren.