Die Beschwerdegegnerin als Krankenkasse hat diesen Rechtsvorschlag mit Verfügung vom 25. August 2015 selbst aufgehoben (pag. 3). Gegen die erwähnte Verfügung wurde keine Einsprache erhoben, womit die Aufhebung des Rechtsvorschlags rechtskräftig ist (vgl. Rechtskraftbescheinigung vom 26. Oktober 2015, pag. 5). Die Beschwerdegegnerin stellte das Fortsetzungsbegehren am 26. Oktober 2015 (pag. 4). Dem Beschwerdeführer wurde die Konkursandrohung indessen erst am 27. April 2016 zugestellt (pag. 8, ersetzt die am 28. Oktober 2015 ausgestellte Konkursandrohung). Das Konkursbegehren datiert vom 25. November 2016 (pag.