Dementsprechend stelle sich die Beschwerdegegnerin nicht gegen die Beschwerde. Ob die Voraussetzungen zur Aufhebung der Konkurseröffnung gegeben seien, insbesondere die Zahlungsfähigkeit des Beschwerdeführers gegeben sei, sei von Amtes wegen zu überprüfen. Aus Sicht der Beschwerdegegnerin könne die Konkurseröffnung aufgehoben werden, sofern ihr der