11. Demgegenüber bringt die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort vor, die Ausführungen des Beschwerdeführers würden bestritten, soweit sie nicht Zugeständnisse enthielten oder ausdrücklich als richtig anerkannt würden. Der Beschwerdeführer habe die Forderungen der Beschwerdegegnerin sowie die erstinstanzlichen Kosten des Konkursgerichts und des Konkursamtes vollumfänglich beim Obergericht hinterlegt. Dementsprechend stelle sich die Beschwerdegegnerin nicht gegen die Beschwerde.