4. In ihrer Beschwerdeantwort vom 3. April 2017 stellte B.________ (nachfolgend Beschwerdegegnerin) die folgenden Rechtsbegehren (pag. 42 ff.): 1. Der beim Obergericht des Kantons Bern hinterlegte Betrag von CHF 3‘518.20 sei der Gesuchstellerin/Beschwerdegegnerin herauszugeben. 2. Die Voraussetzungen zur Aufhebung der Konkurseröffnung seien von Amtes wegen zu prüfen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – 5. Es wurde kein weiterer Schriftenwechsel angeordnet (vgl. Verfügung vom 5. April 2017, pag. 46).