Die Gerichtskosten von CHF 400.00 (Notifikation CHF 200.00, Konkurseröffnung CHF 200.00) werden dem Schuldner/Gesuchsgegner auferlegt und mit den von der Gläubigerin/Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschüssen verrechnet. Die verbleibende Kostensicherheit von CHF 2’000.00 ist dem Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental Oberaargau, zu überweisen. 3. [Eröffnungsformel]