3. Unter Aufhebung der Ziffern 6 und 7 des angefochtenen Entscheids wird der Berufungskläger verurteilt, der Berufungsbeklagten für das Kind E.________ für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einen Unterhaltsbeitrag, zahlbar monatlich zum Voraus, in der Höhe von CHF 1‘845.00, erstmals nach erfolgtem Umzug von E.________ zur Mutter, voraussichtlich per 1. Juni 2017, zu bezahlen. Der Unterhaltsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: - Barunterhalt: CHF 725.00 - Betreuungsunterhalt: CHF 1‘120.00