33. Die Parteientschädigung der Berufungsbeklagten sowie die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ werden mit separatem Entscheid bestimmt. Rechtsanwalt B.________ und Fürsprecherin D.________ werden aufgefordert, ihre Kostennoten einzureichen. 13 Die Kammer entscheidet: 1. Es wird festgestellt, dass die Ziffern 1, 2, 5 und 8 des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. November 2016 (CIV 16 250) in Rechtskraft erwachsen sind.