_ wisse, dass ein Umzug nach Z.________ einen Schulwechsel und den Verlust der bisherigen Freunde nach sich ziehe, habe er sich nun klar für sie entschieden. Der Umstand, dass sich das Gutachten über den klaren Willen des Kindes hinwegsetze, belege dessen Unvollständigkeit. Diese sei durch richterliches Ermessen zu ergänzen, wobei die zweite Kindsanhörung die nötige Klarheit geschaffen habe. 20.6 Anlässlich der Anhörung vom 1. März 2017 bestätigte E.________, dass er lieber bei der Mutter wohnen würde. Mit dem Vater habe er viel Streit. Dieser mache zu viele Vorschriften und sei viel zu streng mit ihm.