5 Die Einschränkung der Erziehungsfähigkeit des Kindsvaters sahen die Gutachter primär in dessen Haltung gegenüber der Kindsmutter. Zudem bringe er viel Druck in den erzieherischen Alltag, welchem E.________ mit oppositionellem Verhalten begegne. Er sei aber ein engagierter und kooperativer Vater, zeige sich in seinem Erziehungsverhalten strukturiert und fordernd und habe für seinen Sohn eine sinnvolle Betreuung organisiert. Die Kindsmutter sei sehr warmherzig und liebevoll.