1. A.________ (nachfolgend Berufungskläger) und C.________ (nachfolgend Berufungsbeklagte) heirateten am ________ 2003 in X.________. Im Jahr 2004 zog die Berufungsbeklagte im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz zum Berufungskläger. Am ________ 2005 kam ihr gemeinsamer Sohn E.________ zur Welt. Die Parteien lebten eine Ehe mit traditioneller Rollenverteilung: Während die Ehefrau für den Haushalt und die Betreuung des Sohnes zuständig war, ging der Ehemann einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach. Am 18. Januar 2016 verliess die Berufungsbeklagte zusammen mit ihrem Sohn die eheliche Wohnung in Y._____