Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren Regeste: - Obhutszuteilung im Eheschutzverfahren (E.20): Für die Zuteilung der Obhut an einen Elternteil gelten im Eheschutzverfahren grundsätzlich die gleichen Kriterien wie im Scheidungsfall (E. 20.7). Ist die Erzie- hungs- und Betreuungsfähigkeit der Eltern als ungefähr gleich zu werten und halten sich auch die weiteren Zuteilungskriterien ungefähr die Waage, so kommt dem (wiederholt) geäusserten Wunsch eines urteilsfähigen Kindes für die Beurteilung der Obhutszuteilung ausschlaggebende Bedeutung zu (E. 20.10).