10.6 Gemäss den Aussagen von E.________ beruhte die Höhe der Gratifikation auf verschiedenen Bestandteilen, namentlich auf dem Betriebsergebnis, dem Tagebuch des Mitarbeiters und einer «rechte[n] Portion Willkür» seinerseits (pag. 61 Z. 27 ff.). Die Gratifikation habe als Motivation für das kommende Jahr gelten sollen und sei in der Geschäftsleitung entschieden worden (pag. 61 Z. 32 ff.). Damit übereinstimmend sagte F.________ aus, es sei zum Teil das Gremium der Geschäftsleitung und zum Teil Herr E.________ selber gewesen, der die Höhe der Gratifikation bestimmt habe (pag. 69 Z. 1 ff.).