5 sen habe, nämlich dass die Vergütung durch die vorbehaltlose, jahrelange Auszahlung zu einem Lohnbestandteil geworden sei. 8.2.1 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung genüge eine dreimalige, vorbehaltlose Auszahlung einer «Gratifikation», damit die Sondervergütung zu einem festen Lohnbestandteil werde. Vorliegend sei sogar viermal vorbehaltlos eine Gratifikation ausbezahlt worden.