Der Beschwerdeführer begründet in seiner Beschwerde sodann, weshalb er mit dieser Feststellung nicht einverstanden ist (Ermessen habe nur hinsichtlich des den Monatslohn übersteigenden Betrags bestanden) und welche rechtlichen Schlussfolgerungen daraus aus seiner Sicht zu ziehen sind (Gratifikation sei in der Höhe des Monatslohns zum Lohnbestandteil geworden und damit auch beim gekündigten Arbeitsverhältnis pro rata temporis geschuldet). Damit hat sich der Beschwerdeführer genügend substantiiert mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinandergesetzt und deren angebliche Fehlerhaftigkeit ausreichend umschrieben.