124 ff.). 3.2 In ihrer Beschwerdeantwort schloss die Beschwerdegegnerin auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann, sowie auf Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheids (pag. 136 ff.). Die Beschwerdeantwort wurde dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. April 2017 zur Kenntnis gebracht (pag. 150 f.). II.