2 3. 3.1 Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. März 2017 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die Verurteilung der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung einer «Gratifikation»/13. Monatslohn von CHF 8‘735.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 31. Oktober 2015; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 124 ff.).