1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 16. März 2017 wird aufgehoben. 2. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xy________ des Betreibungsamtes Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, für den Betrag von Fr. 1'671.60 definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf Fr. 200.--, werden der Gesuchsgegnerin zur Bezahlung auferlegt und mit dem von der gesuchstellenden Partei geleisteten Vorschuss verrechnet.