2. Mit Entscheid vom 16. März 2017 erteilte der zuständige Gerichtspräsident des Regionalgerichts Oberland der Gesuchstellerin die definitive Rechtsöffnung für Fr. 914.10 (Ziff. 1), wies das Gesuch soweit weitergehend ab (ebenfalls Ziff. 1) und verlegte die Kosten (Ziff. 2 und 3).