Verfahrensbeteiligte A.________ Gesuchstellerin/Beschwerdeführerin gegen B.________ Gesuchsgegnerin/Beschwerdegegnerin Gegenstand definitive Rechtsöffnung Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 16. März 2017 (CIV 17 223) Regeste: Definitive Rechtsöffnung für Steuerforderungen: Ein Auszug aus dem Steuerregister berechtigt zur definitiven Rechtsöffnung, wenn sich daraus ergibt, dass der Schuldner rechtskräftig veranlagt worden ist (E. 7)