9 - Bei Abschluss der Trennungsvereinbarung habe das monatliche Nettoeinkommen der Berufungsbeklagten CHF 3‘800.00 betragen. Seit dem Jahr 2014 verdiene sie mindestens CHF 5‘200.00, was eine Steigerung um 27% darstelle. - Der Sohn E.________ betreibe X.________ (Sportart) nicht mehr als Leistungssport in Bern, sondern nur noch als Breitensport in Biel. Zudem besuche er keinen Musikunterricht mehr. Hinzu komme, dass nun eine hälftige Kinderbetreuung vereinbart worden sei.